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Restriktionen, Erfassung, Zutellungen

Zur Kraftstoffversorgung des Protektorats Böhmen und Mähren 1939-1942

Národní technické muzeum 2022

brožovaná230 str.
ISBN 9788070373835

obálka
299,-
269,-
SKLADEM

Die Bedeutung des Verkehrssektors, einschließlich des Straßenverkehrs- und Kraftfahrwesens, war von Beginn der deutschen Besatzung der tschechischen Länder als entscheidend angesehen worden. Die strategische geografische Lage von Böhmen und Mähren potenzierte dies noch. Ihre Überwachung und ebenfalls die Produktion und den Vertrieb von Kraftstoffen zentralisierte man seitens der deutschen Verwaltung zielbewusst. Unmittelbar nach der Besatzung ging dies unter die Verwaltung der neu eingerichteten Dienststellen, des Beauftragten für den Nahverkehr (Nbv) und des Beauftragten für die Mineralölwirtschaft (BfM) über. Die Eingliederung des Nbv fand direkt in die Struktur des Verkehrsministeriums des Protektorates und zugleich des Amtes des Reichsprotektors statt. In dieser Zentrale der Besatzungsmacht war der Nbv verwaltungstechnisch auf der Ebene der Behörde des Oberpräsidenten in Deutschland angesiedelt. Dies war ein wichtiger Schritt, um das System der Zulassung und des Betriebs von Kraftfahrzeugen (Kfz), wie es sich seit den Anfängen der Automobil-Ära in Böhmen und Mähren an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert entwickelte, zu unterbrechen. Bei der Kfz-Zulassung ging es insbesondere darum, diese unter deutscher Aufsicht und unabhängig von den Aufzeichnungen der Protektoratsbehörden zu konzentrieren, um die Verfügbarkeit des vorhandenen und neuen Fuhrparks zu maximieren. Weiter war die Möglichkeit zu schaffen, durch die schrittweise Abschaffung einer großen Zahl von Personenkraftwagen (Pkw) den knappen Kraftstoff einzusparen. Das Protektorat versorgten auch weiterhin vier lokalen Raffinerien, die das Erdöl separat von den deutschen Kontingenten kauften. In Bezug auf das Eigentum kontrollierte man sie direkt (Kralupy n. Vltavou), oder sie blieben Teil von in Deutschland tätigen ausländischen Konzernen (Kolín). Die Ausmusterung von Pkw erfolgte in mehreren Wellen, vor allem in den Jahren 1939 und 1940, unter Nutzung einer neuen Instanz der deutschen Zivilverwaltung, der Behörden der Oberlandräte (OLR). Dieses Selektionssystem führte zu einer besonderen Rationierungskategorie, den sogenannten privilegierten Verbrauchern. Insbesondere die Versorgung mit deutscher Verwaltung, der Partei und zum Teil auch Polizeidienststellen fand darüber statt. Die Versorgung von deutschen Streitkräften (Wehrmacht und Luftwaffe) lief dazu separat. Die Kraftfahrzeugkartei des Protekto- rats zentralisierte man in der Folge in der sog. Hauptkartei des Nbv. Im großen Umfang sind die Unterlagen vor allem im Falle von der Polizeidirektion Brünn, der zweitgrößten Stadt des Protektorats, erhalten geblieben. Zur Mitte des Jahres 1940 enthielten die Verzeichnisse in der Regel die Namen der Eigentümer/Betreiber, Kennzeichen, Motor und Fahrgestellnummern. Diese Angaben werden in den Beilagen abgedruckt.